Eine von der "mietrechtlichen Community" bereits mit großer Spannung erwartete Verbandsklageentscheidung des OGH, (FN ) die sich ua (FN ) mit der Frage der Überwälzbarkeit von Betriebskosten und öffentlichen Abgaben außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG im Lichte der für Abreden in Vertragsformblättern bzw AGB geltenden Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB befasst, ist soeben ergangen. Entgegen der zweitinstanzlichen Entscheidung im zugrunde liegenden Verf (FN ) erachtet der 6. Senat - ganz iS der bisherigen Rsp des OGH - die gesonderte Vereinbarung und Verrechnung von Betriebskosten und öffentlichen Abgaben als grds zulässig.

