Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Aufsehen erregenden Entscheidung vom 24. 6. 2025, G 170/2025, in der seit längerem schwelenden Diskussion über die Wertsicherung von Bestandverträgen klargestellt, dass die Regelungen des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG und des § 879 Abs 3 ABGB nicht verfassungswidrig sind.
Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

