Redlichkeit als Voraussetzung der Ersitzung erfordert nicht den Glauben, Eigentümer zu sein, sondern nur den Glauben an einen gültigen Titel. Besteht ein solcher gültiger Titel, dann kann eine objektiv unrichtige Bestreitung der Rechtmäßigkeit den guten Glauben des Ersitzungsbesitzers nicht beseitigen.
3 Ob 44/25d

