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Zur Frage gesondert abrechenbarer Anlagen

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/122immolex 2025, 297 - 298 Heft 9 v. 19.9.2025

Die Bildung einer gesonderten Abrechnungseinheit für die WE-Objekten zugehörigen Balkone scheidet mangels deren Qualifikation als gesondert abzurechnende Anlage aus.

5 Ob 146/24t

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