vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bagetellhafte Umgestaltungen sind keine genehmigungsbedürftige Änderungen des WE-Objekts

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2024/57immolex 2024, 136 - 137 Heft 4 v. 9.4.2024

Eine zwischen zwei Hausgärten von einem WEer errichtete Gartenmauer, in der eine Wasserleitung verläuft, ist deshalb ein allgemeiner Teil des Hauses, was eine ausschließliche Nutzungsbefugnis eines WEers ausschließt.

Bagetellhafte Umgestaltungen wie das Einschlagen von Nägeln oder das Anbohren von Wänden innerhalb eines WE-Objekts sind nicht genehmigungsbedürftig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!