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Zur Beseitigung eigenmächtiger Änderungen

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2024/56immolex 2024, 136 Heft 4 v. 9.4.2024

Im Streitverfahren über einen Wiederherstellungs- und Unterlassungsanspruch ist nur die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung und die Eigenmacht, nicht aber die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Der Streitrichter nimmt anders als im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG keine Interessensabwägung vor, sondern prüft nur die verbotene Eigenmacht des Ändernden.

5 Ob 213/23v

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