vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufteilung eines einheitlichen Entgelts für steuerlich unterschiedlich zu behandelnde Wirtschaftsgüter

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2022/128immolex 2022, 281 - 283 Heft 7 und 8 v. 22.7.2022

Die Aufteilung eines einheitlichen Entgelts für verschiedene Wirtschaftsgüter (insb für bebaute Liegenschaften) hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist der Verkehrswert beider Wirtschaftsgüter zu ermitteln und das Entgelt im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn ein Veräußerungserlös auf mehrere - nur zum Teil von Befreiungsbestimmungen betroffene - Liegenschaften erfolgen soll ("Methode des Sachwertverhältnisses"). So ist auch vorzugehen, wenn ein einheitliches Entgelt den Verzicht auf steuerlich unterschiedlich zu behandelnde Rechte betrifft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!