In einem Antrag auf Überprüfung der BK-Abrechnung muss der ASt konkret vorbringen, warum welche Position in welchem Ausmaß falsch verrechnet worden sein soll.
Die Änderung oder Erweiterung des vor der Schlichtungsstelle vorgebrachten anspruchsbegründeten Sachverhalts erst im Verfahren vor Gericht ist unzulässig.