Eine wirksame Befristung eines Mietvertrags setzt auch voraus, dass die Befristung bestimmt und unzweifelhaft erfolgt. Eine Verlängerungsoption schadet nicht, wenn das Erlöschen des Mietvertrags nicht von einer Bedingung (wie dem Unterbleiben einer Erklärung, den Vertrag verlängern zu wollen) abhängt.
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