Dem Antragsgegner steht es offen, in dem einem Schlichtungsverfahren folgenden Gerichtsverfahren neues, den Anspruch bekämpfendes Vorbringen zu erstatten. Für den Nachweis der Investition erheblicher Eigenmittel für die Berechtigung zur Vereinbarung eines angemessenen Mietzinses besteht die umfassende Behauptungs- und Beweispflicht des Vermieters.
5 Ob 18/22s