vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Beschlussanfechtung

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2021/182immolex 2021, 385 - 386 Heft 11 v. 10.11.2021

Die EigG ist, solange keine Bindung an anderslautende gerichtliche Entscheidungen besteht, jederzeit befugt, in Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung, wie etwa der Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft, tätig zu werden. Auch die erstmalige Herstellung eines mangelfreien Zustands zählt zur Erhaltung.

5 Ob 181/20h

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!