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Absolutes Wohnverbot bei anderslautender WE-Widmung?

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturWalter Rosifkaimmolex 2021/181immolex 2021, 384 - 385 Heft 11 v. 10.11.2021

Die - auch nur teilweise - Verwendung eines zu Industrie-, Betriebs- oder Geschäftszwecken gewidmeten WE-Objekts zum Wohnen stellt eine genehmigungspflichte Änderung iSd § 16 WEG dar.

5 Ob 54/21h

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