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Zinsrisiko der Untervermieterin schlägt auf Hauptvermieterin durch

MietrechtRechtsprechungJudikaturPhilipp Wieserimmolex 2021/180immolex 2021, 383 Heft 11 v. 10.11.2021

Eine vertraglich eingeräumte Untervermietungsmöglicheit ist nicht Vertragszweck, sondern die Erlaubnis, das Bestandobjekt zum vereinbarten Vertragszweck auch durch Dritte nutzen zu lassen. Das Zinsrisiko der Untervermieterin betreffend ihren Untermieter schlägt auf die Hauptvermieterin durch.

40 R 99/21m

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