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Zum Anspruch auf Überführung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge in die Rücklage

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtAufsatzChristian Praderimmolex 2020, 223 - 226 Heft 7 und 8 v. 22.7.2020

Bei nachträglicher WE-Begründung endet das Mietverhältnis idR mit zumindest (einigen) Mietern; seit der WRN 2006 gibt es insoweit eine explizite Regelung über den Verbleib der nicht verbrauchten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB). Die Überführung der EVB in die Rücklage führt nun zu mehreren Fragen, denen im folgenden Beitrag nachgegangen wird. (FN )

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