Der durch eine Anmerkung gem § 40 Abs 4 WEG Geschützte kann die Löschung sämtlicher, nicht nach § 40 Abs 4 Z 1 bis 3 WEG ausgenommener nachrangiger Eintragungen begehren. Jedem einzelnen seinerzeitigen WE-Bewerber und nunmehrigen Mit- und WEer wird die Möglichkeit der Löschung einer Zwischeneintragung auch dann eröffnet, wenn die Dienstbarkeit auf der gesamten Liegenschaft lastet.
5 Ob 197/19k