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Haftung der Eigentümergemeinschaft für den Verwalter

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2020/6immolex 2020, 13 - 14 Heft 1 v. 8.1.2020

Die Eigentümergemeinschaft haftet in Angelegenheiten der Verwaltung den einzelnen WEern wegen schädigender Handlungen oder Unterlassungen des Verwalters nur deliktisch.

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