Es gehört zu den Pflichten des Verwalters, die monatlichen Akontozahlungen für die Rücklage und die Bewirtschaftungskosten festzusetzen. Jeder WEer muss dann die anteiligen Akontozahlungen leisten. Fragen der Rechtmäßigkeit oder der Richtigkeit der Vorschreibungen können nur in einem Außerstreitverfahren geklärt werden. Wird der WEer auf Zahlung von Akontobeträgen geklagt, kann er daher im Prozess nicht einwenden, dass die Abrechnung des Verwalters nicht richtig sei, etwa weil auch nicht liegenschaftsbezogene Ansprüche abgerechnet worden seien.