vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlassungspflicht des mittelbaren Störers

LiegenschaftsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2020/7immolex 2020, 14 Heft 1 v. 8.1.2020

Auch der mittelbare Störer kann auf Unterlassung und Beseitigung bzw Einwirkung auf den unmittelbaren Störer in Anspruch genommen werden, wobei ihm grundsätzlich die Mittel, das störende Verhalten abzustellen, überlassen bleiben. Die Unterlassungspflicht des mittelbaren Störers schließt daher auch die Verpflichtung in sich, auf Dritte iS der Unterlassung einzuwirken, auf welche der zur Unterlassung Verpflichtete Einfluss zu nehmen in der Lage ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!