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Urlaub auf Balkonien

WohnungseigentumsrechtAufsatzAnna Lindnerimmolex 2019, 249 - 252 Heft 7 und 8 v. 26.7.2019

Nimmt ein WEer Änderungen an seinem WE-Objekt vor, sind nicht nur wohnungseigentumsrechtliche Bestimmungen, sondern auch städtebauliche Beschränkungen zu beachten. Der Beitrag untersucht die Voraussetzungen einer Balkonvergrößerung aus zivilrechtlicher und aus öffentlich-rechtlicher Sicht unter Bezugnahme auf das Grazer Altstadterhaltungsgesetz.

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