Nimmt ein WEer Änderungen an seinem WE-Objekt vor, sind nicht nur wohnungseigentumsrechtliche Bestimmungen, sondern auch städtebauliche Beschränkungen zu beachten. Der Beitrag untersucht die Voraussetzungen einer Balkonvergrößerung aus zivilrechtlicher und aus öffentlich-rechtlicher Sicht unter Bezugnahme auf das Grazer Altstadterhaltungsgesetz.
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