Im Fall der Begründung von WE können auf fremde Liegenschaften bezogene Grunddienstbarkeiten grundsätzlich auch zulasten und zugunsten der einzelnen Mindestanteile bestellt werden.
5 Ob 238/18p
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Im Fall der Begründung von WE können auf fremde Liegenschaften bezogene Grunddienstbarkeiten grundsätzlich auch zulasten und zugunsten der einzelnen Mindestanteile bestellt werden.
5 Ob 238/18p
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