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Zur Überlassung an Eintrittsberechtigte

MietrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/2immolex 2019, 12 - 13 Heft 1 v. 16.1.2019

Unter Weitergabe ist der tatsächliche Vorgang des Verlassens der Wohnung durch den Mieter und deren Übernahme durch einen Dritten zu verstehen; dies führt zu keiner Änderung der Parteien des bestehenden Mietvertrags, es kommt also zu keinem Mieterwechsel.

4 Ob 152/18h

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