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Zur Bestimmheit des Bestandzinses

MietrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/111immolex 2019, 390 Heft 12 v. 9.12.2019

Durch die Vereinbarung einer betraglich fixierten, monatlichen Miete inklusive Betriebskosten ist der Bestandzins ausreichend bestimmt, sind doch die Betriebskosten objektiv bestimmbar und damit auch der Mietzins nach Abzug der Betriebskosten.

6 Ob 61/19t

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