Lange Zeit vertrat der OGH den Standpunkt, dass nichtiges Wohnungseigentum nur über eine (einvernehmliche) Korrektur der der Wohnungseigentumsbegründung zugrunde liegenden Widmung zu sanieren wäre. Nun zeichnet sich eine Wende in der Rechtsprechung ab, wonach (doch wieder) das Verfahren über die Neufestsetzung der Nutzwerte zur Sanierung herangezogen werden kann.
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