§ 830 ABGB; § 838a ABGB
Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen der verwaltende Miteigentümer zur Rechnungslegung gegenüber einem Miterben verpflichtet ist.
OGH 4 Ob 75/12a
§ 830 ABGB; § 838a ABGB
Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen der verwaltende Miteigentümer zur Rechnungslegung gegenüber einem Miterben verpflichtet ist.
OGH 4 Ob 75/12a