Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der erkennende Senat, ob eine Insolvenzeröffnung bei aufrechtem Bestandschutz im Anwendungsbereich des MRG einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MRG; § 23 IO
Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der erkennende Senat, ob eine Insolvenzeröffnung bei aufrechtem Bestandschutz im Anwendungsbereich des MRG einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MRG; § 23 IO