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Insolvenzeröffnung kein wichtiger Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 1 MRG

Miet- und WohnrechtJudikaturBearbeitet von Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/66immolex-LS 2012, 228 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der erkennende Senat, ob eine Insolvenzeröffnung bei aufrechtem Bestandschutz im Anwendungsbereich des MRG einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MRG; § 23 IO

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