Zusammenfassung: Der OGH klärt in vorliegender Sache die Frage, ob eine freigewordene Hausbesorgerwohnung der Kategorie D einem anderen Mieter anzubieten ist. Wie ist vorzugehen, wenn diese zwischenzeitlich überhaupt einem anderen Bestandnehmer vermietet wurde?
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 MRG