Zusammenfassung: Der erkennende Senat äußert sich mit seiner Entscheidung dazu, ob die Anmietung eines Grundstücks zum Zwecke der Errichtung eines Erholungsheims für Angestellte eines Bauunternehmens als geschäftliche Betätigung unter den Tatbestand des § 1 Abs 2 Z 4 MRG zu subsumieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 MRG