§ 1118 ABGB
Gegenständlich thematisiert der erkennende Senat die Frage, ob auch die beharrliche Verweigerung der Sanierung eines Bestandsobjektes einen nachteiligen Gebrauch darstellt, der den Aufhebungsgrund des § 1118 1. Fall ABGB verwirklicht.
§ 1118 ABGB
Gegenständlich thematisiert der erkennende Senat die Frage, ob auch die beharrliche Verweigerung der Sanierung eines Bestandsobjektes einen nachteiligen Gebrauch darstellt, der den Aufhebungsgrund des § 1118 1. Fall ABGB verwirklicht.