§ 16 Abs 2 WEG
Der erkennende Senat stellt bei Prüfung der Frage, ob schutzwürdige Interessen der Eigentümer beeinträchtigt werden, auf eine Einzelfallbetrachtung ab. Wie ist in Hinblick auf die Errichtung eines Balkons mit einer Fläche von 5,4m² zu entscheiden?