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Kostenersatz des Verwalters durch Anführung und damit erlangte Parteistellung

WohnungseigentumsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/95immolex-LS 2012, 329 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz spricht mit diesem Judikat deutlich aus, dass dem Verwalter Kostenersatz zusteht, wenn er in Außerstreitverfahren ausdrücklich als Partei angeführt wird.

Rechtsgrundlagen: § 52 WEG

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