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Geldersatz für selbst getauschte Fenster - Anwendungsfall des § 29 Abs 1 WEG

WohnungseigentumsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/94immolex-LS 2012, 329 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Das Höchstgericht geht mit dieser Entscheidung der Frage nach, ob der Beschluss in Bezug auf den Geldersatz für von Wohnungseigentümern selbst getauschte Fenster in den Anwendungsbereich des § 29 Abs 1 WEG fällt.

Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 2 WEG

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