Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung widmet sich der OGH der fehlenden Äußerungsmöglichkeit in Hinblick auf einen Umlaufbeschluss betreffend eine Hausverwalterkündigung, wobei inhaltlich der Eindruck vermittelt wurde, dass ohnehin bereits die notwendige Mehrheit dafür erreicht worden sei.
Rechtsgrundlagen: § 24 WEG