Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der VwGH iZm einem Rauchverbot der Frage näher, nach welchen Kriterien der Hauptraum bei mehreren Gasträumen zu bestimmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 111 GewO; § 13a TabakG; § 13c TabakG; § 18 Abs 6 TabakG