Zusammenfassung: In Hinblick auf den Schikaneeinwand des Bauführers hatte der OGH in entschiedener Sache den außerbücherlichen Eigentumserwerb bei Grenzüberbau von Liegenschaften verschiedener Eigentümer einer klärenden Analyse in Hinblick auf eine analoge Anwendung des § 416 ABGB zuzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 418 ABGB