Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung thematisiert der VwGH die Frage, ob beim Liegenschaftserwerb in Hinblick auf die Gewährung eines Wohnrechts auf Lebenszeit der kapitalisierte Wert desselben als ein Teil der Anschaffungskosten zu sehen ist, welcher in Hinblick auf einen Spekulationsgewinn Beachtung findet.
Rechtsgrundlagen: § 30 EStG