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Aufgabe des Betriebs: Hauptwohnsitzbefreiung - "Gebäude" umfasst das einheitliche Wirtschaftsgut, einschließlich Grund und Boden

SteuerrechtJudikaturIng. Mag. Walter Stingl, StB (Anmerkung)immolex 2010/82immolex 2010, 224 - 226 Heft 7 und 8 v. 1.7.2010

§ 24 Abs 6 EStG 1988

Der VwGH hat in dieser Entscheidung den Zweck der Regelung des § 24 Abs 6 EStG durch teleologische Auslegung ermittelt und festgehalten, dass der Begriff "Gebäude" das einheitliche Wirtschaftsgut in seiner Gesamtheit, also einschließlich Grund und Boden, erfasst.

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