§ 2 FLAG
Der VwGH hat festgestellt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe primär an die Haushaltszugehörigkeit des Kindes anknüpft und prüfte im zugrunde liegenden Fall, ob die Annahme eines eigenen Haushalts des behinderten Kindes, das aus der Wohnung der Eltern ausgezogen und eine "eigene Wohnung" (in einem Sozialzentrum) bewohnt, rechtswidrig war.