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Die Leistungsabweichung nach der ÖNORM B 2110 (2009) - Leistungsänderung und Störung der Leistungserbringung

ZivilrechtAufsatzDr. Dieter Stibi, LL.M., RAimmolex 2010, 170 - 174 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der Verfasser demonstriert Neuerung der ÖBORM B 2110 hinsichtlich neuformulierter Regelungen betreffend eine Leistungsabweichung von vereinbarten Leistungen. Dieser Umstand wird eingehend erarbeitet, indem Folgen, eigenmächtiges Abweichen von der geschuldeten Leistung und Fragen der Sphärenzurechnung aufgezeigt werden.

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