Zusammenfassung: Der Verfasser demonstriert Neuerung der ÖBORM B 2110 hinsichtlich neuformulierter Regelungen betreffend eine Leistungsabweichung von vereinbarten Leistungen. Dieser Umstand wird eingehend erarbeitet, indem Folgen, eigenmächtiges Abweichen von der geschuldeten Leistung und Fragen der Sphärenzurechnung aufgezeigt werden.