§ 1 Abs 1 KlGG
Vorliegendes Judikat stellt klar, dass die Anwendung des KlGG auch auf Bauland, somit auch die Errichtung eines Superädifikates unter weiteren Bedingungen, möglich ist.
OGH 18.2.2010, 6 Ob 17/10h
§ 1 Abs 1 KlGG
Vorliegendes Judikat stellt klar, dass die Anwendung des KlGG auch auf Bauland, somit auch die Errichtung eines Superädifikates unter weiteren Bedingungen, möglich ist.
OGH 18.2.2010, 6 Ob 17/10h