Zusammenfassung: Ludwig Baliko zeigt iZm Leistungsabweichungen und der ÖNORM B 2110 auf, unter welchen Umständen einem drohenden Anspruchsverlust begegnet werden kann. Welche Mitteilungspflichten bestehen bei Leistungsänderungen und wie sind Leistungsfristen anzupassen?
Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110; § 1168 ABGB