Zusammenfassung: Klaus Gossi widmet seinen Beitrag der Frage, welche Ansprüche ein Auftragnehmer geltend machen kann, wenn iZm Leistungsabweichungen und Leistungsstörungen die ÖNORM B 2110 nicht greift. Er löst dieses Problem anhand der Zugrundelegung allgemein zivilrechtlicher Normen und zeigt denkbare Anspruchsgrundlagen auf.
Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110; § 1056 ABGB; § 1152 ABGB; § 1168 ABGB