§ 2 Abs 8 FLAG
Der VwGH hatte den Mittelpunkt des Lebensinteresses iSd § 2 Abs 8 FLAG 1967 einer näheren Untersuchung zuzuführen. Inwiefern ist dabei die Staatsangehörigkeit einer in Österreich lebenden Deutschen von Interesse?
§ 2 Abs 8 FLAG
Der VwGH hatte den Mittelpunkt des Lebensinteresses iSd § 2 Abs 8 FLAG 1967 einer näheren Untersuchung zuzuführen. Inwiefern ist dabei die Staatsangehörigkeit einer in Österreich lebenden Deutschen von Interesse?