Zusammenfassung: In seinem Beitrag gibt Christoph Kothbauer dem Vereinbarungserfordernis der Provisionszahlung im Falle mangelnden Verrmittlungserfolges Raum. Sind diese Leistungen als Konventionalstrafe anzusehen und unterliegen sie somit konsequent dem richterlichen Mäßigungsrecht?
Rechtsgrundlagen: § 15 MaklerG