§ 1097 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit den Erfordernissen beim Vorbringen zur Wahrung der Frist des § 1097 ABGB. Diesbezüglich stellt der OGH fest, dass wesentliche Darstellungen hinsichtlich der Art und des Ausmaßes der Investitionen sowie die Bezifferung des Gesamtbegehrens ausreichend seien.