§ 37 MRG; § 40 MRG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die Rechtsmittelfrist im Fall der Zurückweisung eines Antrags aufgrund der Nichtanrufung der Schlichtungsstelle 14 Tage betrage.
OGH 5 Ob 25/09a
§ 37 MRG; § 40 MRG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die Rechtsmittelfrist im Fall der Zurückweisung eines Antrags aufgrund der Nichtanrufung der Schlichtungsstelle 14 Tage betrage.
OGH 5 Ob 25/09a