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RM-Frist gegen die Zurückweisung auf Anrufung des Gerichts

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Christian Prader, RA (Bearbeitung)immolex-LS 2009/53immolex-LS 2009, 164 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 37 MRG; § 40 MRG

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die Rechtsmittelfrist im Fall der Zurückweisung eines Antrags aufgrund der Nichtanrufung der Schlichtungsstelle 14 Tage betrage.

OGH 5 Ob 25/09a

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