Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Passivlegitimation bei Kündigung gem § 30 Abs 2 Z 5 MRG sowie daneben weitere Gründe gem § 30 MRG gegen die Verlassenschaft.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 5 MRG