Zusammenfassung: Diesfalls hat sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob es durch die Überlassung einer Wohnung an einen Vertragsbediensteten zur Begründung eines Mietvertrages kommt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 2 MRG
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Zusammenfassung: Diesfalls hat sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob es durch die Überlassung einer Wohnung an einen Vertragsbediensteten zur Begründung eines Mietvertrages kommt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 2 MRG
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