Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit dem Umfang der Schutz- und Sorgfaltspflichten des Mieters. Wer zählt zum Kreis der begünstigten Personen? Welche Personen sind nicht vom Schutzbereich des Mietvertrags umfasst?
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1313 ABGB; § 1319 ABGB