§ 2 Abs 3 WEG; § 16 Abs 1 WEG; § 479 ABGB; § 834 ABGB; § 150 EO
Der OGH hat festgestellt, dass im Rahmen einer Zwangsversteigerung eines dienenden Grundstücks der Servitutsberechtigte von der Beweislast getroffen wird betreffend sämtliche Tatsachen, die die Dienstbarkeit aufrecht erhalten. Der Verfasser schließt mit einer Anmerkung.