§ 1097 ABGB
Der OGH hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass ein Anspruch auch dann fristgerecht ist, wenn er innerhalb der Präklusivfrist durch Klage eingebracht worden ist. Eine nachträgliche Bezifferung des Anspruchs im Klagebegehren außerhalb der Präklusivfrist schadet nicht.